Der Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Camping Club e.V. (DCC) richtet sich nach den Bestimmungen des § 4 der Satzung des DCC.
Jedes Mitglied gehört ohne weiteres demjenigen Landesverband an, in dessen Bereich es seinen ständigen Wohnsitz hat. Der Aufnahmeantrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zu stellen.
Es wird unterschieden zwischen Einzelmitgliedern, Korporativen Mitgliedern und Familien-/Partnermitgliedern.
Darüber hinaus kann man zusätzlich einem der Ortsclubs beitreten, um dort im Rahmen des Vereinslebens an den zahlreichen Aktivitäten teilzunehmen
oder – besser noch – selbst kreativ oder unterstützend tätig zu sein.