Der Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Camping Club e.V. (DCC) richtet sich nach den Bestimmungen des § 4 der Satzung des DCC.
Jedes Mitglied gehört ohne weiteres demjenigen Landesverband an, in dessen Bereich es seinen ständigen Wohnsitz hat. Der Aufnahmeantrag ist über die Internetseite des DCC - Online-Anmeldung - oder auf dem dafür vorgesehenen Formblatt zu stellen, das wir Ihnen bei Bedarf zuschicken.
Es wird unterschieden zwischen Einzelmitgliedern, Korporativen Mitgliedern und Familien-/Partnermitgliedern.
Darüber hinaus kann man zusätzlich einem der Ortsclubs beitreten, um dort im Rahmen des Vereinslebens an den zahlreichen Aktivitäten teilzunehmen
oder – besser noch – selbst kreativ oder unterstützend tätig zu sein.